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NIS2 KI-Assistenzsystem
NIS2-Betroffenheit
Betroffenheits-Modul des NIS2 KI-Assistenzsystems
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zur Weitergabe sowohl an nächste Seite (URL) als auch zur Anwender-Autorisierung
Die NIS2-Richtlinie definiert, welche Einrichtungen als „wesentlich“ oder „wichtig“ gelten und somit den Pflichten der Richtlinie unterliegen. Dieses Modul ermittelt anhand zentraler Kriterien, ob Ihre Organisation von der NIS2 betroffen ist und welcher Kategorie (besonders wichtig, wichtig, nicht betroffen) sie zuzuordnen ist. Die Abfrage ist essenziell, da die Einstufung als besonders wichtig oder wichtig erhebliche Pflichten mit sich bringt – etwa bei der Risikoanalyse, den technischen Maßnahmen oder der Meldepflicht bei IT-Sicherheitsvorfällen. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen sorgfältig. Ihre Angaben bilden die Grundlage für die individuelle Bewertung Ihrer Betroffenheit und sind entscheidend für alle weiteren Module.
2.1 Einrichtungsname
(erforderlich)
Wie heiß Ihre Einrichtung / Ihre Organisation
2.2 Einrichtungstyp
(erforderlich)
Wählen Sie bitte die passende Kategorie. Dies hilft bei der individuellen Bewertung der NIS2-Betroffenheit.
Kommunale Einrichtung
Gesundheitswesen
Katastrophenschutz / Zivilschutz
IT-Dienstleister
Sozialbehörden
Verkehr
Kleine und Mittelständige Unternehmen
Verein / NGO
Sonstiger Einrichtungstyp
Wählen Sie bitte die passende Kategorie Ihrer Institution. Dies hilft bei der individuellen Bewertung der NIS2-Betroffenheit.
Bitte geben Sie Ihren speziellen Einrichtungstyp an
2.3 Digitale kritische Dienste
Bieten Sie digitale Dienste an, die für das Funktionieren anderer Organisationen oder der Bevölkerung kritisch sind?
Beispiele: Schulportale, Verwaltungszugänge, Kommunikationssysteme
2.4 Größenordnung der Einrichtung
Wie groß ist Ihre Einrichtung?
Weniger als 50 Mitarbeitende ODER unter 10 Mio. € Umsatz
50 bis 250 Mitarbeitende ODER 10–50 Mio. € Umsatz
Mehr als 250 Mitarbeitende ODER mehr als 50 Mio. € Umsatz
Wie groß ist Ihre Einrichtung?
2.5 Ist Ihr Unternehmen international tätig, bzw. hat es internationalen Einfluss
Ja, die Einrichtung / das Unternehmen ist international tätig oder hat wesentliche grenzüberschreitende Verbindungen.
Nein, die Einrichtung / das Unternehmen ist nur national tätig.
Unklar / Nicht zutreffend.
Die NIS2-Richtlinie hebt bei der Einstufung hervor, ob eine Einrichtung grenzüberschreitend tätig ist oder kritische Dienstleistungen für mehrere EU-Länder oder internationale Organisationen erbringt. (z.B. Zulieferer mit EU-weiter Auslieferung)
2.6 Eigene IT-Infrastruktur
Betreiben Sie eigene IT-Infrastruktur (z. B. Server, Netzwerk, Admins)?
2.7 Trägerschaft
Ist Ihre Einrichtung öffentlich getragen (z. B. durch Stadt, Kreis, Land)?
2.8 Beschreibung Ihrer Einrichtung (optional)
Dies hilft bei einer genaueren Bewertung Ihrer Situation. Erwähnen Sie z. B. Aufgaben, Zielgruppen, IT-Systeme, Anzahl Mitarbeitende.
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